Weitere Förderungen

  • Studienzuschuss
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Versicherungskostenbeitrag
  • Reisekostenzuschuss
  • Studienunterstützung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Sozialleistungen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH)
  • Förderung für wissenschaftliche Arbeiten
  • Mensapickerl der ÖH
  • Förderungen für Diplomanden bzw. für Dissertanten
  • Rezeptgebührenbefreiung

Studienzuschuss

Der Studienzuschuss refundiert den Studienbeitrag. Er gebührt allen Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbeziehern (ausgenommen Studierende an Privatuniversitäten), sofern sie einen Studienbeitrag entrichtet haben, und wird gemeinsam mit der Studienbeihilfe beantragt.

Fahrtkostenzuschuss

Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbezieher erhalten einen Fahrtkostenzuschuss als Beitrag zur Finanzierung der notwendigen Fahrtkosten, die bei der täglichen Fahrt zur Bildungseinrichtung sowie bei der Fahrt zwischen Studienort und Heimatort anfallen. Informationen über die genaue Höhe der Beträge erhalten Sie bei Ihrer Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde.

Versicherungskostenbeitrag

Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbezieher erhalten einen Versicherungskostenbeitrag in der Höhe von monatlich 19 Euro, das sind jährlich 228 Euro, für den eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung besteht, ab dem auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden Monat. Die Zuerkennung erfolgt automatisch ohne eigenen Antrag. Die Auszahlung erfolgt semesterweise im Nachhinein.

Reisekostenzuschuss

Zusätzlich zur Beihilfe für das Auslandsstudium wird ein Zuschuss zu den erforderlichen Reisekosten ausbezahlt. Dieser richtet sich nach den Fahrtkosten zwischen dem Heimatort und dem Studienort im Ausland und wird ausbezahlt, ohne dass ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Studienunterstützung

Diese Studienunterstützungen sollen bei Vorliegen einer sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufs studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien, Leistungs- und Förderungsstipendien) nicht abgedeckt werden können. Weiters können Studien an nicht österreichischen Fernuniversitäten und Privatuniversitäten gefördert werden.

Kinderbetreuungskosten

Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung ihrer Kinder zu beantragen.

Sozialleistungen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH)

Neben den diversen Serviceeinrichtungen der Österreichischen Hochschülerschaft - beispielsweise Studienberatung, Rechtshilfe, Hilfe bei Wohnungs- und Jobvermittlung - stehen für Studierende in besonderen sozialen und finanziellen Notlagen außerordentliche Anlaufstellen zur Verfügung.

Folgende Sozialleistungen werden von der ÖH angeboten:

  • Sozialunterstützung für besondere Härtefälle
    Studierende, die ohne eigenes Verschulden in große finanzielle Schwierigkeiten geraten und die von keiner anderen Stelle Unterstützung erhalten, können sich an die Sozialberatung der ÖH wenden.
  • ÖH-Kinderfonds
    Hier werden finanzielle Unterstützungen an Studierende gewährt, die im Zuge einer Schwangerschaft, Entbindung oder Pflege und Erziehung ihres Kindes in eine Notlage geraten.
  • Krankenfürsorgefonds der ÖH
    Für Studierende, deren Krankenversicherungsschutz für bestimmte ärztliche Leistungen oder in speziellen Situationen nicht ausreichend ist, gibt es in besonderen Notfällen die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung aus den Mitteln des Krankenfürsorgefonds der ÖH.
  • Wohnkostenunterstützung durch die ÖH (nur für auswärtige Studierende i.S. des Studienförderungsgesetzes)
    Die Voraussetzungen für diese Unterstützung sind soziale Bedürftigkeit, Einhaltung der "Mindeststudiendauer plus zwei Semester" und ein Leistungsnachweis wie bei der Familienbeihilfe. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, wobei ein Punkt einer jährlichen Förderung von 180 Euro entspricht. Maximum pro Studienjahr sind sechs Punkte.
  • Kindergarten-Fonds
    Dieser Fonds dient zur außerhäuslichen Unterstützung des Kindes, d.h. Betreuung durch Tagesmütter, Tagesväter etc.
  • Unter bestimmten Umständen können Kosten für Psychotherapie und Mediation
    Behandlungskosten, die im Rahmen einer Therapie entstanden sind, seitens der ÖH rückerstattet werden
  • Seit dem Jahr 2010 ist eine besondere Unterstützung für behinderte Studierende vorgesehen.

Bei folgenden Gründen ist ein Ansuchen sinnvoll:

  • Bei einer Mieterhöhung um mindestens zehn Prozent, wenn die neue Miete mehr als 200 Euro pro Monat beträgt
  • Für Studierende, die nicht am Heimatort studieren und deren Miete 254 Euro pro Monat übersteigt
  • Bei einer zwangsweisen Verlängerung eines Benutzungsverhältnisses um mindestens einen Monat in einem Studentenheim (z.B. wenn die Unterkunft wegen eines Studienaufenthalts im Ausland nicht in vollem zeitlichen Ausmaß genutzt wird, ein Aussetzen des Mietzinses jedoch nicht möglich ist)
  • Für Studierende mit Kind/ern und behinderte Studierende, deren Miete höher als 254 Euro pro Monat ist
  • Für behinderte Studierende mit besonderen Aufwendungen

Die Anträge sind jedenfalls schriftlich einzubringen (mithilfe der jeweils vorgesehenen Formulare), ein gewisser Studienerfolg muss nachgewiesen und die dargestellte Notlage durch Unterlagen dokumentiert werden (z.B. Kontoauszüge, Rechnungen).

Informationen, Antragsformulare und die genauen Bedingungen finden Sie bei den Sozialreferaten der Österreichischen Hochschülerschaft.

Förderung für wissenschaftliche Arbeiten

Die ÖH fördert wissenschaftliche Arbeiten (Seminararbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen), die sich mit Bereichen der Tätigkeit der ÖH befassen, insbesondere Bildungspolitik, Sozialpolitik, Universitätsrecht etc.. Gefördert werden fertiggestellte und beurteilte bzw. approbierte Arbeiten, wenn die Arbeit nicht mehr als zwölf Monate vor dem Einreichtermin fertiggestellt wurde. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 400 Euro.

Mensapickerl der ÖH

Mit dem Mensapickerl der ÖH erhält man eine Ermäßigung auf jedes Mensamenü. Das Mensapickerl ist bei der jeweiligen Hochschülerinnenschaft/Hochschülerschaft an der Universität erhältlich.

Förderungen für Diplomanden bzw. für Dissertanten

Jährlich werden viele Stipendien von unterschiedlichen Institutionen für Diplomandinnen/Diplomanden und Dissertantinnen/Dissertanten vergeben. Der Förderkompass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bietet eine Liste aller aktuellen Stipendien. Weiters wird auf die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung hingewiesen.

Rezeptgebührenbefreiung

Bei Vorliegen sozialer Gründe (z.B. monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende unter 857,73 Euro) kann man von der Rezept- bzw. von der Servicegebühr für die e-card befreit werden. Studienbeihilfe und Familienbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.

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